Studium der Rechtswissenschaften an der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität in Frankfurt/Main. Nach Abschluss des zweiten Staatsexamens Zulassung zur Rechtsanwältin durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt/Main und Eröffnung der eigenen Anwaltskanzlei im Mai 1985 in Offenbach/Main.
Familienrecht und Strafrecht inklusive der Strafverteidigung waren schon seit der Gründung meiner Kanzlei meine Tätigkeitsschwerpunkte. Aufgrund meines besonderen Interesses im Ehe- und Familienrecht spezialisierte ich mich auf diesem Gebiet durch die Zulassung als Fachanwältin für Familienrecht im Mai 1999. Seit dieser Zeit bin ich schwerpunktmäßig in diesem Bereich tätig.